Ab 26. Juni wieder mit Dampf zum Brocken
Bei hoher Waldbrandgefahr am Brocken bleiben die Dampfloks der Brockenstrecke fern, und das waren sie nun für einige Tage. Da fuhren zwischen Schierke und Brockengipfel nur die Harzkamele. Für die Fans der rauchenden Rösser kommt jetzt die Entwarnung: Da die Waldbrandgefahrenstufe wieder herabgesetzt worden ist, kann die Harzer Schmalspurbahnen (HSB) ab dem 26. Juni 2025 wieder zum Betrieb mit Dampflokomotiven zwischen Drei Annen Hohne und dem Brocken zurückkehren. Damit gilt dann wieder der reguläre Fahrplan auf der Brockenbahn mit täglich acht Fahrtenpaaren.
250 Euro Bußgeld fürs Rauchen in den Zügen
Rauchen und Qualmen dürfen aber weiterhin nur die Dampfloks. Für Fahrgäste ist und bleibt das Rauchen in den Zügen der HSB verboten. Wer sich nicht daran hält, muss ab 1. Juli 2025 tiefer in die Tasche greifen. Dann erhöht das Verkehrsunternehmen das Bußgeld von derzeit 60 auf 250 Euro. Mit dieser drastischen Maßnahme will das kommunale Bahnunternehmen ein klares Zeichen setzen und bewusst vor Verstößen abschrecken. Das Nicht-Rauchen durchzusetzen, sei ein Beitrag zum Brandschutz und zur Fahrgastsicherheit, teilte die HSB am Dienstag mit. In der Pressemitteilung heißt es weiter:

„Das Rauchverbot gilt sowohl in allen Zügen der HSB als auch auf deren Bahnsteigen. Es umfasst nicht nur den Genuss von Tabakwaren, sondern auch die Verwendung feuerloser E-Zigaretten aller Art. Auf das Rauchverbot und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen wird in den Zügen und auf den Bahnsteigen sowohl mit Durchsagen als auch durch gut sichtbare Aushänge und Plakate hingewiesen. Die Einhaltung wird zudem fortlaufend durch das Zugbegleitpersonal überwacht. Auf der Brockenbahn zwischen Drei Annen Hohne und dem Brocken sind darüber hinaus Security-Kräfte im Einsatz, die die Einhaltung des Rauchverbots zusätzlich kontrollieren.“
Fotos (2): HSB/Dirk Bahnsen
Das Rauchverbot kommentierte inoffiziell ein langjähriger Bahn-Insider im Harz unter anderem mit folgenden Worten: „Rauchverbot galt schon immer! Nur die Höhe der Geldbuße variierte mit den Jahren. Die Zugbegleiter mussten die Rauchergebühren früher auf Blankofahrkarten ausschreiben. Bei einer Rauchergebühr von 250 € benötigt wohl jeder Zugbegleiter einen Geleitschutz. Zu erwähnen seien die vielen Lokpersonale, welche bis zum Bauchnabel aus der Lok hängen und den Reisenden etwas vor rauchen. Die Schaffner rauchen teils auch auf den Bahnsteig, das gab es früher ebenfalls nicht. Auf dass kein falscher Eindruck entstehe: Ich bin auch für das Rauchverbot. Nur die Art und Weise ist zu bemängeln. Wer treibt das Geld ein? Gibt es wie früher auch Polizei auf den Zügen?“
Jedenfalls rauchen die Köpfe jetzt schon darüber. Aber für die HSB ist es existenziell, dass sie auch in Sommerzeiten mit trockenen Waldböden auf der rentierlichen Brockenstrecke Einnahmen erzielen kann. Und das ist derzeit nur mit Dampfloks möglich. Und so verteidigt die HSB die Erhöhung des Bußgeldes mit den Worten: “Die spürbare Erhöhung des Bußgeldes dient vor allem auch als weitere Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Wald- und Vegetationsbränden entlang des über 140 Kilometer langen Streckennetzes der HSB im Harz.”
Auch technisch setzt das kommunale Bahnunternehmen auf Prävention. So seien die Brockenloks mit einer Vielzahl an Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, die in den zurückliegenden Monaten noch einmal verstärkt wurden und deren Funktionsfähigkeit regelmäßig streng überwacht werde, teilten die HSB mit. Mit dem Maßnahmenpaket unterstreiche die HSB ihre Verantwortung für den Brandschutz und die Sicherheit ihrer Fahrgäste – und appelliert eindringlich an alle Reisenden, das Rauchverbot konsequent zu beachten. Und um an unseren Bahn-Insider zu erinnern: Der Appell gilt auch den Personalen.
